25/10/2025 0 Kommentare
Programmbrief #12: Regionale Workshops und Strukturvarianten
Programmbrief #12: Regionale Workshops und Strukturvarianten
# Programm Eine Gemeinde 2028

Programmbrief #12: Regionale Workshops und Strukturvarianten
Liebe Mitglieder der Presbyterien, liebe Synodale, liebe Mitarbeitende,
nach der „Sommerpause“ haben der Steuerungskreis, das Programmteam und die Teilprogrammteams das Programm „Eine Gemeinde Düsseldorf“ weiter vorangetrieben. Im Rahmen des Teilprogramms „Evangelisches Leben“ haben im September drei von vier regionale Workshops stattgefunden. Presbyter*innen, hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitende aus Gemeinden, Diakonie und Kirchenkreis und so manch anderer, dem oder der das evangelische Leben in Düsseldorf am Herzen liegt, haben Ideen für Schwerpunkte evangelischen Lebens in Düsseldorf entwickelt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass es künftig darauf ankommen wird,
- von der erwarteten Zukunft her intensiver an gemeinsamen Themen zu arbeiten,
- dies in multiprofessionellen Teams zu tun, um neue Perspektiven zu gewinnen, und
- zuzulassen, dass sich die Eine Gemeinde inhaltlich – je nach der Gestalt des evangelischen Lebens vor Ort – unterschiedlich und ungleichzeitig entwickeln wird.
Die Entwicklung thematischer Schwerpunktsetzungen und die Einrichtung multiprofessioneller Teams – auch das wurde in den Workshops deutlich – benötigen organisatorische Voraussetzungen, die partizipative und transparente Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse ermöglichen. Umso bedeutsamer wird in diesem Zusammenhang die Diskussion auf der kommenden Tagung der Kreissynode sein, welche der im Teilprogramm „Leitung und Organisation“ ausgearbeiteten Strukturvarianten künftig intensiver weiterverfolgt werden soll. Diese Varianten stellen sich gegenwärtig so dar:
Variante A
Sowohl der Kirchenkreis als auch die Gemeinden bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gemeinden und der Kirchenkreis haben jeweils gesetzlich festgelegte eigene Leitungsstrukturen, Aufgaben und Kompetenzen.
Variante B
Die Gesamtkirchengemeinde besteht aus mehreren Kirchengemeindebereichen und ist eine Gemeinde im Sinne der Kirchenordnung. Die Aufgaben des Presbyteriums und des Kirchenkreises werden per Satzung zwischen dem Gesamtpresbyterium und den Gemeindebereichen verteilt. Gemeindebereiche können sowohl Bereichspresbyterien als auch Themenbereiche (ehemals Handlungsfelder) und ggf. neue Gemeindeformen umfassen. Die Gesamtkirchengemeinde kann mit anderen Kirchengemeinden einen Kirchenkreis bilden.
Variante C
Die Gemeinden innerhalb des Kirchenkreises fusionieren zu einer neuen Gemeinde. Die Leitungsstruktur wird über eine Satzung festgelegt. Über ein Erprobungsgesetz werden Gremien und Leitungsfunktionen aus Stadtgemeinde und Kirchenkreis integriert. Wenn in der Zukunft die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen sind, soll eine Verschmelzung beider Körperschaften erfolgen.
Die Verständigungen darüber, wie wir uns als Evangelische Kirche in der Stadt und in ihren Quartieren inhaltlich wie organisatorisch aufstellen wollen, werden Meilensteine auf unserem weiteren Weg sein. Voller Zuversicht, dass wir diesen Weg nicht ohne die Kraft und die Phantasie des Heiligen Geistes gehen werden, grüße ich Sie herzlich.
Dr. Martin Fricke
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